Allgemeine Geschäftsbedingungen der Glanzhelden GmbH & Co. KG

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für die Erbringung von Gebäude- und Glasreinigungsdienstleistungen der

 

Glanzhelden Service GmbH

Zum Moorfeld 9

29525 Uelzen 

 

Geschäftsführung: Jannis Mousafiropoulos

USt.-IdNr.: DE 365588991 

Stand: 02.04.2024

 

 §1 Allgemeines - Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für mtliche Leistungen, die wir im Rahmen gegenwärtiger oder künftiger Geschäftsbeziehungen gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Glanzhelden Service GmbH mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.

 

 1.     Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen eines Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zustimmen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir Kenntnis davon haben, dass der Auftraggeber abweichende oder unseren AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen verwendet.

 

 2.     Unsere AGB werden mit Beginn der von uns zu erbringenden Leistung Vertragsbestandteil. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB auch für nftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf unsere AGB Bezug genommen wird, sofern sie dem Auftraggeber bei einem früheren und von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

 

 §2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung

 

 1.     Ist eine Erklärung des Auftraggebers als Angebot zu qualifizieren, so kann die Glanzhelden Service GmbH dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen und zwar entweder schriftlich oder dadurch, dass wir die in Angebot/Auftrag gegebene Leistungen erbringen. Im Übrigen sind Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Glanzhelden Service GmbH verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag von der Glanzhelden Service GmbH unterzeichnet oder mündlich annimmt, dass diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Glanzhelden Service GmbH erhalten hat.

 

2.     Die Glanzhelden Service GmbH verpflichtet sich, die vertraglich (Angebot / Auftrag) zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§126b BGB). Ausschließlich der Geschäftsführer der Glanzhelden Service GmbH ist berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

 

3.     Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt- soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist- ab Auftragsbeginn ein Jahr. Wird das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt ebenfalls drei Monate zum Ende der laufenden Auftragsdauer. Die Reinigungsleistungen werden grundsätzlich an Werktagen (nicht an Sonntagen oder an Feiertagen) durchgeführt.

 

4.    Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

 

 §3 Abnahme und Gewährleistung

 

 1.     Die Reinigungsleistungen der Glanzhelden Service GmbH gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (innerhalb von spätestens 24 Stunden) – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

 

2.     Bei einmaligen Reinigungsleistungen (z.B. Bauendreinigungen) erfolgt die Abnahme –ggf. auch abschnittsweise- unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten. Sie können nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der Reinigungsarbeiten von uns berücksichtigt werden. Wird der Mangel nicht längstens 24 Stunden nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt, so gilt die Leistung als abgenommen.

 

3.     Werden von dem Auftraggeber berechtigte Mängel der vertraglich vereinbarten Reinigungsleistung gerügt, so ist die Glanzhelden Gebäude- und Glasreinigung Inh. Jannis Mousafiropoulos zu Beseitigung des Mangels verpflichtet. Für Mangel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Glanzhelden Service GmbH weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 

4.    Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Glanzhelden Service GmbH trotz einer ihr gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung den Mangel nicht beseitigt, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist ein Rücktritt durch den Auftraggeber ausgeschlossen.

 

5.     Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Glanzhelden Service GmbH oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verlangt werden, sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, auf die der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf, z.B. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Abnahme der Reinigungsleistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Auftraggebers bezwecken. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Reinigungsleistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen auf zwei Monatsvergütungen.

 

 Die Beschaffenheit der von uns geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Informationen in Mustern, Prospekten oder sonstigem Werbematerial sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Garantien i.S.d. § 443 BGB dar; sie dienen vielmehr lediglich in allgemeiner Form der Beschreibung unserer Leistungen und sollen lediglich eine Vorstellung über unsere Leistungen vermitteln.

 

 § 4 Preise

 

 1.     Die im Angebot / Auftrag festgelegten Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Angebots- / Auftragserstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) sowie andere öffentliche Abgaben. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Mehr-, Zusatz-, oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

 

2.     Die Glanzhelden Service GmbH ist berechtigt, die Preise für die vereinbarten Leistungen jährlich zu erhöhen. Der Auftraggeber hat bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende. Darüber hinaus sind wir sind berechtigt, im Fall der Erhöhung der Löhne/Gehälter unserer Mitarbeiter oder im Fall einer auf gesetzlichen Vorschriften beruhenden Kostensteigerung (oder Kostensenkung) oder im Fall einer Erhöhung/Senkung der Kosten für Material oder Technik die Preise gegen entsprechenden Nachweis den neuen Gegebenheiten anzupassen.

 

3.     Wir berechnen bis 20 km Anfahrt von Luisenstr. 39, 29525 Uelzen pro Einsatz 5,90 € (inkl. 19 % MwSt.). Bei mehr als 20 km Anfahrt werden pro Einsatz 10,90 € (inkl. 19 % MwSt.) berechnet. Dies gilt nicht, wenn individuelle Verträge abgeschlossen werden.

 

 §5 Aufmaß

 

1.     Die bei der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe Abrechnung von Gebäudereinigungsdienstleistungen unter Berücksichtigung der VOB und VOL des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks zu ermitteln.

 

2.     Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unmittelbar wiedersprechen, gelten die Maße als anerkannt.

 

3.     Falls eine Vertragspartei feststellen sollte, dass die zu Grunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die vom Auftraggeber und der Glanzhelden Gebäude- und Glasreinigung Inh. Jannis Mousafiropoulos gemeinsam neu festgelegten nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

 

 §6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

 

 1.     Unsere Vergütung ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag, unserem schriftlichen Angebot oder aus unserer Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Leistungen, die wir auf Wunsch des Auftraggebers an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchführen, werden mit den lt. Tarifregelung für das Gebäudereinigerhandwerk festgeschriebenen Aufschlagen berechnet. Vereinbarte Sonderleistungen bzw. zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

2.     Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, sind unsere Leistungen innerhalb von zehn Tagen (gerechnet ab dem jeweiligen Rechnungsdatum) ohne Abzug zu vergüten.

 

3.    ngere Zahlungsziele oder Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit dies mit uns individuell und ausdrücklich vereinbart ist.

 

4.    Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß §247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.

 

5.     Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

 

6.    Werden uns Umstände bekannt, auf Grund derer wir davon ausgehen können, dass unsere vertraglichen Ansprüche auf Grund mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftragsgebers gefährdet sind, werden alle unsere bestehenden Forderungen sofort fällig. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen unsere Leistungen einzustellen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

 

7.     Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Glanzhelden Gebäude- und Glasreinigung Inh. Jannis Mousafiropoulos nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Gebäude- und Glasreinigung Jannis Mousafiropoulos bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Glanzhelden Gebäude- und Glasreinigung Jannis Mousafiropoulos bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen.

 

8.    Ist das Konto des Auftraggebers bei Fälligkeit der Zahlung nicht ausreichend gedeckt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € berechnet. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Lastschrift trotz Fälligkeit selber widerruft.

 

 §7 Haftung

 

Für Schäden, die nachweislich auf unsere Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet die Glanzhelden Service GmbH im Rahmen der von ihm geschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Auftraggeber hat nach Abnahme der Reinigungsleistungen, diese auf Ordnungsgemäßheit zu untersuchen und festgestellte Mängel sowie verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Tagen, schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die der Glanzhelden Service GmbH nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

 

 §8 Pflichten des Auftraggebers und Auftragnehmers

 

1.     Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt der Glanzhelden Service GmbH das für die Reinigungsarbeiten erforderliche Wasser, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier und elektrischen Strom, sowie den für die Organisation und Unterbringung der Reinigungsmittel/-gerate die erforderlichen Räume unentgeltlich zur Verfügung. Sollte z.B. bei der Treppenhausreinigung z.B. kein Wasser zur Verfügung stehen ist dies der Glanzhelden Gebäude- und Glasreinigung Inh. Jannis Mousafiropoulos unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber verschafft unseren Mitarbeitern freien Zugang zu den zu reinigenden Räumen. Er trifft die notwendigen organisatorischen und ggf. baulichen Maßnahmen, um uns in die Lage zu versetzen, unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Zugangs unserer Mitarbeiter zum Reinigungsobjekt und das Verschließen des Reinigungsobjekts nach Beendigung unserer jeweiligen Tätigkeit. Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht der Fall und den Mitarbeitern ist der Zugang zu den Räumlichkeiten nicht möglich, behält sich die Glanzhelden Gebäude- und Glasreinigung Inh. Jannis Mousafiropoulos vor dem Auftraggeber sämtliche Kosten (An- und Abfahrt, Personalkosten etc.) die daraus entstehen gesondert in Rechnung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Glanzhelden Service GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Gebäude- und Glasreinigung Jannis Mousafiropoulos.

 

 2.     Pflichten des Auftragnehmers Die Mitarbeiter der Glanzhelden Service GmbH sind verpflichtet, jegliche Akteneinsicht und jede Handlung, die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Dienst-, Geschäfts-, Betriebs- und Arztgeheimnisses führen könnte, zu unterlassen. Bei Verstößen dieser Art hat der Auftraggeber das Recht zu verlangen, dass eine Arbeitskraft nach einer angemessenen Frist an einer bestimmten Arbeitsstelle nicht mehr eingesetzt wird. Materialräume und Magazine werden von uns unter Verschluss gehalten. Falls diese Räume durch Schlösser von der Glanzhelden Gebäude- und Glasreinigung verschlossen werden, erhält der Auftraggeber einen Schlüssel um in Notfällen diese Räume betreten zu können.

 

1.     Wir setzen nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal ein. Das von uns eingesetzte Personal wird von uns überwacht und erhält seine Anweisungen ausschließlich von uns. Wir legen fest, welche Anzahl von Mitarbeitern die auszuführenden Leistungen zu erbringen hat. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Erfüllung unserer Aufgaben zu betrauen. Ein Anspruch auf die Erbringung von Leistungen durch bestimmte Arbeitskräfte besteht nicht. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorhanden ist.

 

2.     Die Glanzhelden Service GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung, wenn nicht anders vereinbart. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen.

 

3.     Nur ausdrücklich mit uns vereinbarte Leistungs- oder Fertigstellungstermine sind für uns verbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche (Auftrags-)Bestätigung. Akzeptieren wir nachträglich Änderungen des Leistungsumfangs, verschieben sich vereinbarte Leistungs- oder Fertigstellungstermine je nach Umfang der Änderungswünsche um einen angemessenen Zeitraum, es sei denn, wir haben die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Termins ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber kann die Glanzhelden Service GmbH zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungstermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist unsere Leistung zu erbringen. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

 

4.    Die Glanzhelden Service GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

 

§9 Datenspeicherung

 

Die Glanzhelden Service GmbH weist darauf hin, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

 

 §10 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen

 

1.     Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz der Glanzhelden Service GmbH. Die Glanzhelden Service GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

 

2.     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

3.     Sollten Regelungslücken in diesen AGB enthalten sein, so gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartei nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.